Privater Pflegeschutz: Staat zahlt 60 Euro Zuschuss im Jahr

Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen – oft früher, als man denkt. Die Kosten für gute Pflege steigen seit Jahren, während die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nur einen Teil davon abdecken. Wer sich rechtzeitig privat absichert, schützt sein Vermögen und entlastet die Familie.

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt oft nur einen Teil der tatsächlich entstehenden Pflegekosten. Auch die eigene Rente und das Pflegegeld zusammen reichen häufig nicht aus. Kann der Eigenanteil nicht mehr aus laufendem Einkommen getragen werden, muss im Regelfall das Ersparte eingesetzt oder die Wohnimmobilie verkauft werden. Unter bestimmten Voraussetzungen werden sogar die Kinder zum Elternunterhalt herangezogen. Eine private Pflegeversicherung in ausreichender Höhe hilft, die finanzielle Lücke zu schließen und die notwendige Versorgung zu sichern, ohne dass Vermögen oder Angehörige belastet werden müssen. Gut zu wissen: Die private Pflegevorsorge wird vom Staat finanziell gefördert. Wer mindestens 10 Euro monatlich in eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung (Pflege-Bahr) einzahlt, erhält einen Zuschuss von immerhin 60 Euro im Jahr.

Voraussetzung für die staatliche Förderung ist, dass bereits eine gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung besteht und der geförderte Tarif Leistungen in allen fünf Pflegegraden vorsieht. Die Beiträge zur privaten Pflegezusatzversicherung lassen sich zudem im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Die zusätzliche Absicherung kann ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden, niemand darf wegen Vorerkrankungen abgelehnt werden. So unterstützt der Staat alle, die Verantwortung übernehmen und rechtzeitig für den Pflegefall vorsorgen. Tipp: Der Abschluss lohnt sich schon in jungen Jahren – denn schwere Krankheiten oder Unfälle können auch bei jungen Menschen zur Pflegebedürftigkeit führen. Und: Je früher man sich für eine Pflegezusatzversicherung entscheidet, desto günstiger ist der Beitrag.

 

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